Hier kann gewählt werden, ob der Mieter dem Vermieter die Kosten dieses Vertrages ersetzen muss.
Seit dem 11.11.2017 sind Wohnungsmietverträge nicht mehr zu vergebühren.
Achtung:
Wird ein Parkplatz mitvermietet, ist der Mietvertrag diesbezüglich zu vergebühren. Die Gebühr beträgt 1% der 36-fachen Monatsmiete bei unbefristeten Mietverträgen, bei befristeten 1% der Jahresmiete. Wird der Vertrag kürzer als auf 1 Jahr abgeschlossen, dann ist der Mietvertrag mit 1% der gesamten Miete zu vergebühren.
Berechnungsbeispiel: Mietvertragsdauer 3 Jahre, Gesamtleistung für Parkplatz (Miete, Umsatzsteuer und allenfalls auch Betriebskosten) pro Monat: EUR 1.000,-. Vergebührungskosten: EUR 360.- [= (EUR 1.000 x 12 Monate x 3 Jahre) / 100]